Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Knüllwald e. K. teilnehmen zu wollen.
    Der Lehrgang umfasst lediglich die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, nicht jedoch die Prüfung selbst.
  2. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Jagdschule Knüllwald.
  3. Der Komplettpreis ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der VR Bank Schwalm-Eder DE61520626010106346138 BIC GENODEF1HRV zu überweisen.
  4. Im Komplettpreis sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten.
  5. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule Knüllwald nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet.
  6. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule Knüllwald 50 % des Komplettpreises.
    Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück. Die Jagdschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  7. Die Jagdschule Knüllwald übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule Knüllwald von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
  9. Bei Nichtbestehen kann der/die Betroffene einmal den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Kosten für die Kursgebühren entstehen nicht, lediglich die Sachkostenpauschale (Prüfungsgebühr usw.) sind zu entrichten. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden.
  10. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
  11. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert werden.