Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Anmeldung und Lehrgangsumfang
Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmer/in verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Knüllwald e.K. teilnehmen zu wollen. Der Lehrgang umfasst ausschließlich die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, nicht jedoch die Prüfung selbst.
2) Vertragsannahme
Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche oder elektronische (z. B. per E-Mail) Bestätigung der Anmeldung anzunehmen.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs möglich sind, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.
3) Zahlungsbedingungen
Der Komplettpreis ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig:
• 1. Rate: 50 % des Komplettpreises mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch die Jagdschule.
• 2. Rate: Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs auf das angegebene Konto der Jagdschule zu überweisen.
Gerät der/die Teilnehmer/in mit einer Zahlung in Verzug, ist die Jagdschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Lehrgangsplatz anderweitig zu vergeben. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
4) Leistungen
Im Komplettpreis sind folgende Leistungen enthalten:
• die Kursgebühr für die Teilnahme am Ausbildungslehrgang,
• die Prüfungsgebühr für die Anmeldung zur Jägerprüfung,
• die Schießstandgebühr,
• sowie die Munitionskosten für die während des Lehrgangs verwendete Munition.
Nicht im Komplettpreis enthalten sind Kosten für Unterbringung, Verpflegung, persönliche Ausrüstung, Fahrtkosten sowie gegebenenfalls Wiederholungsprüfungen oder zusätzliche Übungstermine.
5) Höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Lehrgangs infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der/die Teilnehmer/in hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
6) Rücktritt des Teilnehmers
Ist dem/der Teilnehmer/in eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) mit, erlässt die Jagdschule 50 % des Komplettpreises.
Bei nicht fristgerechter Mitteilung ist der volle Lehrgangspreis zu entrichten.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt.
Die Jagdschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7) Haftung
Die Jagdschule haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Jagdschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Schäden, die von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden, übernimmt die Jagdschule keine Haftung.
Der/die Teilnehmer/in stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Dies gilt auch für Schäden an mitgebrachten Waffen, Ferngläsern oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen.
8) Mitwirkungspflichten
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit mit der Jagdschule und den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht.
Die Ausbildungsvorgaben der Jagdschule sind einzuhalten.
9) Wiederholung bei Nichtbestehen
Bei Nichtbestehen der Jägerprüfung kann der/die Teilnehmer/in an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen.
Hierfür wird eine pauschale Kursgebühr in Höhe von 200,00 € zzgl. der jeweiligen Prüfungsgebühr erhoben.
10) Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind durch Teilnehmer während des Unterrichts und auf dem Ausbildungsgelände nicht gestattet.
Die Jagdschule Knüllwald ist berechtigt, während des Kurses Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen, sofern diese
• der Dokumentation, Nachbereitung und Lernunterstützung im Rahmen der Ausbildung dienen, oder
• zu Werbe- und Öffentlichkeitszwecken (z. B. Website, Social Media, Broschüren) verwendet werden.
Teilnehmer/innen, die nicht wünschen, dass Aufnahmen ihrer Person zu Lern- oder Werbezwecken genutzt werden, müssen dies vor Lehrgangsbeginn schriftlich gegenüber der Jagdschule erklären. Ein nachträglicher Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Die Jagdschule verpflichtet sich, Aufnahmen vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der genannten Zwecke zu verwenden.
11) Datenschutz und Weitergabe personenbezogener Daten
Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Passfoto) von der Jagdschule Knüllwald zum Zwecke der Organisation, Verwaltung und Durchführung des Lehrgangs verarbeitet werden.
Die Jagdschule darf diese Daten im erforderlichen Umfang weitergeben an:
• Ausbilder der Jagdschule zur Lehrgangsorganisation, Identifikation und Ausbildung,
• zuständige Behörden (z. B. Prüfungsbehörden, Jagdbehörden) im Rahmen der Prüfungsanmeldung und -durchführung,
• Versicherungsträger, soweit dies zur Absicherung während der Ausbildung oder bei Schadensfällen erforderlich ist,
• Zur Erstellung und Verwaltung von Ausbildungs- und Schießnachweisen, Teilnahmebescheinigungen, Zeugnissen sowie dem Jägerbrief.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie, soweit gesetzlich erforderlich, nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung).
Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die Jagdschule verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur so lange zu speichern, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.
12) Minderjährige Teilnehmer und Mitfahrgelegenheiten
Für minderjährige Teilnehmer/innen ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor Beginn des Lehrgangs zwingend erforderlich. Ohne Vorlage dieser Erklärung ist eine Kursteilnahme nicht möglich.
Sofern der/die minderjährige Teilnehmer/in im Rahmen der Ausbildung (z. B. Fahrten zu Schießständen, Revieren oder Prüfungsorten) in Fahrzeugen der Jagdschule, von Ausbildern oder anderen Teilnehmern mitfährt, ist hierfür eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Jagdschule übernimmt für solche Transporte keine Haftung über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeugführers hinaus.
Die Aufsichtspflicht bleibt während solcher Fahrten bei den Erziehungsberechtigten, soweit gesetzlich zulässig.
13) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Jagdschule Knüllwald.